Immer wieder hört man, dass Deutschland mehr Start-ups braucht. Die Gesellschaft als auch die Politik fordern junge Menschen dazu auf, die Märkte durch innovative und disruptive Ideen zu verändern und so den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands zu sichern. Jedoch fehlen häufig die optimalen Bedingungen für junge kreative Köpfe, ihre Ideen in die Tat umzusetzen. Es mangelt an Startkapital für Gründung und auch an Wissen über Finanzierung und mögliche Investoren. Lesen Sie in diesem Blogbeitrag mehr zu dem Thema: Gründungsfinanzierung!
In diesem Beitrag möchte wi3 consulting Ihnen vorstellen, was potenzielle Gründende vorweisen müssen, um eine Gründungsfinanzierung zu erhalten.
In der Frühphase eines Unternehmens gibt es drei unterschiedliche Finanzierungsarten:
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Fremdkapital
Das erste, was Gründer:innen tun müssen, ist zu entscheiden, welche Art der Finanzierung sie wählen wollen. Die erste Option ist das Fremdkapital. Dieses wird durch Banken vergeben und hat den Vorteil, dass es nicht nötig ist Unternehmensanteile abzutreten. Stattdessen werden erfolgsunabhängige Zinszahlungen vereinbart.
Fremdkapitalgeber:innen investieren jedoch nicht gerne in risikoreiche Projekte und so ist es schwer diese für die Finanzierung eines Start-ups zu gewinnen.
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Eigenkapital
Die zweite Finanzierungsform ist zusätzliches Eigenkapital. Dieses wird von Business-Angels oder Venture Capital Gesellschaften zur Verfügung gestellt. Hier werden Unternehmensanteile an Investor:innen abgetreten. Gewinnt das Unternehmen an Wert, steigt auch die Rendite der Eigenkapitalgeber:innen. Business-Angels und Venture Capital Gesellschaften sind grundsätzlich an hohen Renditen interessiert und da dieses Ziel bei Start-ups schnell zu erreichen ist, haben Gründer:innen hier eine höhere Chance Kapital zu erhalten.
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Zuschüsse
Die letzte Finanzierungsmöglichkeit für junge Start-ups sind Zuschüsse. Diese werden von der Öffentlichkeit vergeben. Der Vorteil ist, dass dabei niedrige oder gar keine Finanzierungskosten entstehen. Die zur Verfügung gestellten Mittel müssen jedoch zweckgebunden verwendet werden, was das Unternehmen in zukünftigen Entscheidungen einschränken könnte.
Egal für welche Art der Finanzierung sich potenzielle Gründer:innen entscheiden, so müssen sie ihre Kapitalgeber:innen von ihrem Unternehmenskonzept überzeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten zwei Dinge von den Gründer:innen vorbereitet werden:
Ein Unternehmenspitch, in dem kurz und prägnant ein Eindruck vermittelt wird, welches Problem das Unternehmen löst, welchen Vorteil es gegenüber anderen Konkurrent:innen in der Branche aufweist und welches Team hinter dem Unternehmen steht. Bei diesem Pitch geht es weiger darum, die/den potenzielle/n Investor:in mit Zahlen zu überhäufen, sondern in ihm/ihr eine Begeisterung für das Unternehmen zu wecken. Hat man diese Hürde hinter sich gebracht, ist der erste Schritt zur Finanzierung erfolgreich gelungen.
Im zweiten Schritt müssen die Gründer:innen sich der sogenannten Due Diligence der/s Investors/in stellen. Hier wird sehr ausführlich das Risiko eines möglichen Investments geprüft. Hierbei wird von den Gründer:innen ein Businessplan verlangt. Dieser soll detailliert erklären, wie das Unternehmen in den nächsten Jahren agieren soll und zum Erfolg geführt werden kann. Dabei werden alle Aspekte des Unternehmens beleuchtet.
Ein exemplarisches Inhaltsverzeichnis eines Businessplans könnte so aussehen:
– Kurze Vorstellung des Gesamtkonzepts
– Geschäftsmodell/Unternehmenskonzept
– Zielmarkt
– Ziele und Strategie
– Leistungs- und Produktportfolio
– Marketing und Vertrieb
– Management
– Chancen
– Finanzplanung
– Anhang
Hat man die Due Diligence erfolgreich gemeistert, stehen die Chancen gut, in einem weiteren Gespräch mit den Investor:innen ein Investment zu erhalten.
Möchten Sie mehr zu dem Thema Gründungsfinanzierung erfahren? Kontaktieren Sie uns und tauschen Sie sich mit unseren Junior Consultants aus!